Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

Ein wichtiges Instrument im Gesundheitswesen für einkommensschwächere Haushalte erklärt.

Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse: Grundlagen, Voraussetzungen und Vorteile erklärt

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist ein wichtiges Fundament der sozialen Absicherung. Sie übernimmt einen großen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte. Dennoch müssen Versicherte in vielen Fällen eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungen können sich im Laufe eines Jahres zu einer erheblichen finanziellen Belastung summieren – insbesondere für chronisch kranke Menschen oder für Versicherte mit einem geringen Einkommen. Um diese Belastung abzumildern, gibt es die Möglichkeit der sogenannten Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich teilweise oder vollständig von den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteilen befreien lassen und dadurch finanzielle Entlastung erfahren.

Die Regelungen zur Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse sind klar gesetzlich festgelegt. Sie sollen sicherstellen, dass niemand durch gesundheitliche Probleme und die damit verbundenen Kosten in finanzielle Not gerät. Versicherte, die aufgrund von Krankheit regelmäßig Medikamente einnehmen oder häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen, profitieren besonders von dieser Regelung. Um die Bedeutung und den Ablauf der Befreiung besser zu verstehen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Grundlagen, die Berechnungsweise und die praktischen Schritte, die dafür notwendig sind.

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Welche Zuzahlungen fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung an? 

Um die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse nachvollziehen zu können, ist es zunächst wichtig zu wissen, für welche Leistungen überhaupt Zuzahlungen vorgesehen sind. Gesetzlich Versicherte müssen für verschiedene Bereiche Eigenanteile leisten. Dazu gehören unter anderem: 

  • Arzneimittel und Verbandmittel: Für verschreibungspflichtige Medikamente ist eine Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises vorgeschrieben, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Packung.
  • Hilfsmittel: Auch bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Gehhilfen oder Inhalationsgeräten ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 % vorgesehen, begrenzt auf maximal 10 Euro pro Hilfsmittel.
  • Heilmittel: Bei Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie müssen ebenfalls 10 % der Kosten sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro je Verordnung übernommen werden.
  • Krankenhausaufenthalte: Für jeden Tag im Krankenhaus sind 10 Euro Eigenanteil zu zahlen, jedoch nur für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
  • Fahrkosten: Wenn Krankentransporte von der Krankenkasse übernommen werden, ist ebenfalls eine Zuzahlung von 10 % vorgesehen, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.


Diese Beträge klingen auf den ersten Blick überschaubar. Doch gerade bei chronischen Erkrankungen, regelmäßigen Arztbesuchen oder langfristigen Therapien können sie sich schnell summieren. Hier setzt die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse an: Sie begrenzt die jährliche finanzielle Belastung auf ein bestimmtes Maß, das sich am Einkommen orientiert. 

 

Voraussetzungen der Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse 

Die wichtigste Grundlage für die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse ist die sogenannte Belastungsgrenze. Diese Grenze legt fest, welchen maximalen Betrag ein Versicherter innerhalb eines Kalenderjahres an Zuzahlungen leisten muss. Sobald dieser Betrag erreicht ist, können Versicherte sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch kranke Versicherte gilt eine reduzierte Belastungsgrenze von nur 1 % des Bruttoeinkommens. 

Zu den relevanten Einnahmen zählen beispielsweise Löhne, Renten, Pensionen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aber auch bestimmte Unterhaltsleistungen. Bei Familien werden die Einkünfte des gesamten Haushalts berücksichtigt, gleichzeitig werden Freibeträge für Kinder und Ehepartner abgezogen. Dadurch soll die individuelle wirtschaftliche Situation möglichst gerecht abgebildet werden. 


Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung:
Verdient eine alleinstehende Person 20.000 Euro brutto im Jahr, beträgt die Belastungsgrenze 400 Euro (2 %). Ist diese Person chronisch krank und nachweislich dauerhaft auf medizinische Behandlung angewiesen, reduziert sich die Belastungsgrenze auf 200 Euro (1 %). Nach Erreichen dieses Betrags übernimmt die Krankenkasse alle weiteren Zuzahlungen. Um die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu erhalten, müssen Versicherte aktiv werden. Es reicht nicht aus, lediglich die Belastungsgrenze zu erreichen. Notwendig ist ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Hierfür sind in der Regel folgende Schritte erforderlich: 

  1. Sammeln von Belegen: Alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Dazu zählen Rezeptgebühren, Krankenhausrechnungen oder Eigenanteile für Hilfsmittel.
  2. Nachweis der Belastungsgrenze: Anhand der Belege prüft die Krankenkasse, ob die individuelle Belastungsgrenze erreicht oder überschritten wurde.
  3. Antrag auf Befreiung: Der Antrag kann schriftlich oder teilweise auch online gestellt werden. Viele Krankenkassen stellen dafür spezielle Formulare zur Verfügung.
  4. Bescheid der Krankenkasse: Nach Prüfung erteilt die Krankenkasse eine Bestätigung über die Befreiung. Diese gilt dann für den Rest des laufenden Kalenderjahres.


Wer bereits zu Beginn des Jahres sicher weiß, dass die Belastungsgrenze überschritten wird – etwa bei einer chronischen Erkrankung mit regelmäßig hohen Zuzahlungen – kann die Befreiung auch im Voraus beantragen. In diesem Fall zahlt man den maximalen Betrag sofort und erhält eine Befreiungsbescheinigung, mit der man das ganze Jahr über von Zuzahlungen befreit ist. Das spart Zeit und vermeidet unnötige Einzelzahlungen. 

Die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gilt immer für ein Kalenderjahr und muss daher regelmäßig neu beantragt werden. Wichtig ist außerdem, dass nur gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen berücksichtigt werden. Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), Privatbehandlungen oder Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, fließen nicht in die Berechnung ein. 

 

Fazit zur Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse 

Die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse ist ein zentrales Instrument, um Versicherte vor übermäßiger finanzieller Belastung durch Gesundheitskosten zu schützen. Gerade in Zeiten, in denen medizinische Behandlungen, Arzneimittel und Therapien immer wichtiger werden, schafft diese Regelung eine deutliche Entlastung für Betroffene. Versicherte sollten sich frühzeitig informieren, welche Belastungsgrenze für sie gilt und welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind. Wer regelmäßig Medikamente benötigt oder häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, sollte die Möglichkeit der Befreiung unbedingt nutzen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet damit nicht nur eine Absicherung im Krankheitsfall, sondern auch einen sozialen Ausgleich, der sicherstellt, dass niemand durch notwendige Zuzahlungen finanziell überfordert wird. 

Die Beantragung der Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse ist zwar mit etwas organisatorischem Aufwand verbunden, zahlt sich jedoch langfristig aus. Durch die Befreiung können Betroffene nicht nur Geld sparen, sondern auch Sicherheit und Planungsspielraum gewinnen. Besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen, Familien mit mehreren Kindern oder Versicherte mit geringem Einkommen profitieren.

Die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse ist mehr als nur eine finanzielle Erleichterung – sie ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitssystem. Wer sich informiert, die Belege sammelt und den Antrag rechtzeitig stellt, kann die Vorteile dieser Regelung voll ausschöpfen und sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die eigene Gesundheit.

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Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse: Entlastung für Angehörige und Betroffene – besonders in der Pflege 

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird oder eine chronische Erkrankung diagnostiziert bekommt, verändert sich das gesamte Leben der Angehörigen. Neben der emotionalen Belastung stehen plötzlich viele organisatorische und finanzielle Fragen im Raum. Ein zentraler Aspekt betrifft die Kosten, die trotz gesetzlicher Krankenversicherung regelmäßig anfallen. Ob Medikamente, Therapien, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte – Zuzahlungen summieren sich schnell und können zu einer erheblichen finanziellen Last werden. Für Angehörige, die sich oft um die Organisation und Abwicklung der Gesundheitsversorgung kümmern, ist die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse ein entscheidendes Instrument, um die finanzielle Situation überschaubar zu halten und langfristig zu entlasten. Die gesetzlichen Regelungen zur Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse sollen verhindern, dass Patientinnen und Patienten sowie deren Familien durch anhaltende Krankheitskosten übermäßig belastet werden. Für Angehörige bedeutet das: Wer frühzeitig über die Voraussetzungen, die Beantragung und die Belastungsgrenzen informiert ist, kann nicht nur Geld sparen, sondern auch die Versorgungssicherheit für das erkrankte Familienmitglied gewährleisten. 

 

Bedeutung der Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse im Alltag pflegender Angehöriger 

Pflegende Angehörige stehen häufig vor einer Doppelbelastung: Zum einen müssen sie den Alltag ihres kranken Familienmitglieds organisieren, zum anderen eigene Verpflichtungen im Beruf oder in der Familie erfüllen. In dieser Situation ist die finanzielle Planung besonders wichtig. Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte wirken zunächst überschaubar, entwickeln sich jedoch im Laufe der Monate zu einer spürbaren Summe. Angehörige berichten oft, dass mehrere kleine Beträge schnell mehrere Hundert Euro im Jahr ausmachen können. Gerade bei chronisch Kranken oder Pflegebedürftigen, die dauerhaft auf medizinische Unterstützung angewiesen sind, entstehen kontinuierliche Kosten. Hier setzt die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse an: Sie begrenzt die finanzielle Belastung eines Haushalts auf ein gesetzlich festgelegtes Maß. Für pflegende Angehörige bedeutet das eine große Erleichterung, da sie sich nicht ständig mit der Sorge um steigende Gesundheitskosten befassen müssen und somit einen finanzielle (Grund-)Sicherheit haben.

Die Belastungsgrenze richtet sich nach dem Bruttoeinkommen der Familie. Das bedeutet: Angehörige, die beispielsweise mit einer Rente oder einem geringen Einkommen wirtschaften müssen, sind besonders geschützt. Sobald die Zuzahlungen eine Höhe von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens erreicht haben, können Familien eine Befreiung beantragen. Bei chronisch kranken Familienmitgliedern reduziert sich die Grenze sogar auf 1 %. Für pflegende Angehörige ist diese Regelung von besonderer Bedeutung, da sie sicherstellt, dass die finanziellen Mittel nicht vollständig in Krankheitskosten aufgehen, sondern auch für den Alltag und die Pflegeorganisation zur Verfügung stehen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Planbarkeit: Viele Angehörige wissen bereits zu Jahresbeginn, dass ihr Familienmitglied dauerhaft auf Medikamente oder Therapien angewiesen sein wird. In solchen Fällen ist es möglich, die Belastungsgrenze sofort zu entrichten und direkt eine Befreiungsbescheinigung für das ganze Jahr zu erhalten. Das bedeutet weniger Bürokratie, keine ständige Sammlung von Quittungen und die Gewissheit, dass keine zusätzlichen Kosten auf die Familie zukommen. Angehörige können sich so besser auf die Pflege und Betreuung konzentrieren.

Die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse wirkt also nicht nur entlastend in finanzieller Hinsicht, sondern reduziert auch organisatorischen Stress. Gerade in einer Zeit, in der pflegende Angehörige ohnehin viele Aufgaben schultern müssen, ist dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil. 

 

Beantragung und praktische Umsetzung – was Angehörige wissen sollten 

Damit die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse in Anspruch genommen werden kann, müssen Angehörige die notwendigen Schritte kennen und rechtzeitig einleiten. Im Alltag bedeutet das vor allem, Quittungen und Nachweise über geleistete Zuzahlungen sorgfältig aufzubewahren. Angehörige übernehmen diese Aufgabe oft stellvertretend, da erkrankte Familienmitglieder dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. 

Der Ablauf gestaltet sich in der Praxis folgendermaßen: 

  1. Belege sammeln: Alle Quittungen über Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Heilmittel müssen dokumentiert werden. Für Angehörige empfiehlt es sich, dafür einen festen Ordner oder eine digitale Ablage einzurichten.
  2. Belastungsgrenze prüfen: Anhand des Haushaltseinkommens wird berechnet, ab welchem Betrag die Befreiung greift. Freibeträge für Ehepartner und Kinder werden dabei berücksichtigt. Angehörige sollten diese Berechnung kennen, um die Planung zu erleichtern.
  3. Antrag stellen: Der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse kann schriftlich oder in vielen Fällen auch online eingereicht werden. Einige Krankenkassen bieten sogar Serviceleistungen an, die Angehörige bei der Antragstellung unterstützen.
  4. Bescheid abwarten: Nach Prüfung erteilt die Krankenkasse eine schriftliche Bestätigung. Diese Befreiungsbescheinigung sollte bei Arztbesuchen oder Apothekeneinkäufen vorgelegt werden, damit keine weiteren Zuzahlungen fällig werden.


Ein besonderer Vorteil für Angehörige ist die Möglichkeit der Vorauszahlung. Wer weiß, dass die Belastungsgrenze ohnehin erreicht wird, kann den Betrag zu Jahresbeginn direkt an die Krankenkasse überweisen. Anschließend erhält die Familie eine Befreiungsbescheinigung für das gesamte Kalenderjahr. Das spart nicht nur Zeit und Mühe, sondern gibt auch finanzielle Sicherheit. Angehörige müssen sich dann im Alltag nicht mehr mit Quittungen oder Nachforderungen beschäftigen und können ihre Energie in die Pflege investieren. 

Die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse hat jedoch klare Grenzen: Nur gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen werden berücksichtigt. Ausgaben für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, private Zusatzleistungen oder individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) zählen nicht dazu. Angehörige sollten sich daher genau informieren, welche Kosten anerkannt werden, um Enttäuschungen zu vermeiden. 

Ein weiteres Thema, das Angehörige betrifft, ist die Verlängerung der Befreiung. Da die Regelung immer nur für ein Kalenderjahr gilt, muss der Antrag regelmäßig erneuert werden. Angehörige, die diesen Prozess übernehmen, sollten sich entsprechende Erinnerungen setzen oder rechtzeitig bei der Krankenkasse nachfragen. So lässt sich sicherstellen, dass keine Lücke in der Befreiung entsteht. 

 

Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse als Unterstützung für Familien 

Für Angehörige, die ein krankes Familienmitglied betreuen, bedeutet die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse weit mehr als nur eine finanzielle Entlastung. Sie schafft Sicherheit, Planbarkeit und ermöglicht es, die Versorgung des Betroffenen ohne zusätzliche Sorgen um ständig steigende Kosten zu organisieren. Besonders Familien mit chronisch kranken Angehörigen oder Pflegebedürftigen profitieren erheblich von dieser Möglichkeit. Die Beantragung erfordert zwar organisatorische Aufmerksamkeit, doch der Nutzen überwiegt deutlich. Angehörige, die von Anfang an alle Belege sammeln und den Antrag rechtzeitig einreichen, können den Alltag spürbar erleichtern. Die Möglichkeit der Vorauszahlung verstärkt diesen Effekt, da sie den bürokratischen Aufwand minimiert. 

Im Kern zeigt die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse, dass das deutsche Gesundheitssystem nicht nur auf medizinische Versorgung setzt, sondern auch soziale Aspekte berücksichtigt. Angehörige, die oft unter großem Druck stehen, finden in dieser Regelung eine konkrete Unterstützung, die ihre Belastung reduziert. Damit leistet die Befreiung nicht nur einen finanziellen Beitrag, sondern auch einen wichtigen psychologischen: Sie gibt das Gefühl, nicht alleine für alle Kosten aufkommen zu müssen und im System abgesichert zu sein. Letztlich ist die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung für Familien. Wer die Möglichkeiten kennt, den Antrag rechtzeitig stellt und die Entlastung in Anspruch nimmt, sorgt nicht nur für finanzielle Stabilität, sondern auch für mehr Ruhe und Sicherheit im Pflegealltag. Angehörige können sich so stärker auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Fürsorge, Zuwendung und Begleitung ihrer Liebsten.

Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse, so beantragen Sie sie richtig! 

Entlastung für Versicherte, was bedeutet Zuzahlungsbefreiung überhaupt? 
Gesundheit darf kein Luxus sein, das Sehen auch die gesetzlichen Krankenkassen so. Zwar müssen gesetzlich Versicherte in Deutschland grundsätzlich Zuzahlungen leisten – etwa für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Heilmittel – doch diese Belastung hat ihre Grenzen. Denn niemand soll finanziell überfordert werden, wenn es um notwendige medizinische Leistungen geht. Deshalb gibt es die sogenannte Zuzahlungsbefreiung. Die Zuzahlungsbefreiung schützt insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, chronisch Kranke oder Familien mit Kindern vor einer Überlastung durch medizinische Kosten. Sobald ein bestimmter Eigenanteil – die sogenannte Zuzahlungsgrenze – im Kalenderjahr erreicht ist, kann man sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Das entlastet spürbar und bringt ein Stück Sicherheit im Alltag. 
Doch wie funktioniert das Ganze? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wie genau stellt man den Antrag? Die folgenden Schritte zeigen Ihnen, wie Sie die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse unkompliziert beantragen können, Schritt für Schritt und mit allen wichtigen Informationen im Überblick.

Anleitung zur Beantragung der Zuzahlungsbefreiung 

1. Voraussetzungen prüfen: Wer kann befreit werden? 
Grundsätzlich gilt: Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch kranke Menschen, die sich regelmäßig medizinisch behandeln lassen müssen, beträgt die Grenze sogar nur 1 %. 
Zur Berechnung zählt das gesamte Familieneinkommen (z. B. Partner, Kinder) abzüglich festgelegter Freibeträge: 

  • für Ehepartner: 6.111 € (Stand 2025)
  • für jedes Kind: 8.952 € (Stand 2025)


2. Zuzahlungsbelege sammeln oder im Voraus befreien lassen 
Sie haben zwei Möglichkeiten: 

  • Belege sammeln: Sie zahlen zunächst alle Zuzahlungen und reichen die Quittungen am Jahresende bei der Krankenkasse ein.
  • Befreiung im Voraus beantragen: Hierbei zahlen Sie Ihre Belastungsgrenze direkt zu Jahresbeginn an die Kasse und erhalten dann sofort einen Befreiungsausweis – praktisch für chronisch Kranke.


Tipp: Viele Krankenkassen bieten Formulare zum Einreichen oder Berechnen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze auf ihrer Website an, diese finden Sie auf unserer Website unter; Ansprechpartner der Krankenkassen.

3. Benötigte Unterlagen vorbereiten 
Für den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen: 

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (von der Krankenkasse)
  • Nachweise über Ihre Einkünfte (wie Rentenbescheide, Gehaltsabrechnungen)
  • ggf. Nachweise über Familienangehörige im Haushalt (wie ein Kindergeldbescheid)
  • ggf. Nachweis einer chronischen Erkrankung (ein ärztliches Attest)
  • Zuzahlungsbelege oder Vorauszahlungsbescheinigung 


4. Antrag bei der Krankenkasse einreichen 
Den Antrag können Sie in der Regel auf folgenden Wegen einreichen: 

  • Online über das Mitgliederportal Ihrer Krankenkasse
  • Per Post an die zuständige Geschäftsstelle
  • Persönlich vor Ort in einer Filiale

Nach Eingang prüft die Kasse Ihren Antrag. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Befreiungsbescheinigung, die bis zum Jahresende gilt. Diese sollte bei Apotheken, Ärzten und anderen Leistungserbringern vorgezeigt werden. 

5. Folgebefreiung im nächsten Jahr nicht vergessen 
Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer nur für das laufende Kalenderjahr. Wer auch im Folgejahr befreit werden möchte, muss den Antrag erneut stellen – idealerweise gleich zu Jahresbeginn. 

Zusätzliche Hinweise & Tipps von uns für Sie 

  • Chronisch Kranke sollten sich als solche bei der Krankenkasse anerkennen lassen – so gilt die niedrigere Belastungsgrenze.
  • Pflegebedürftige, ALG-II-Empfänger oder Bezieher von Grundsicherung können ggf. bereits bei sehr geringen Einkommen eine komplette Befreiung erhalten.
  • Viele Kassen bieten einen Zuzahlungsrechner online an – damit können Sie vorab einschätzen, ob sich ein Antrag lohnt.


Die Mühe lohnt sich! 
Die Zuzahlungsbefreiung ist mehr als nur ein bürokratischer Antrag, Sie ist ein wichtiges Instrument, um Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln zu entlasten. Wer frühzeitig prüft, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich unnötige Kosten sparen und die medizinische Versorgung sorgenfreier in Anspruch nehmen. Der Antrag ist unkompliziert und bringt oft eine spürbare finanzielle Erleichterung.