Soforthilfe in der Pflege online sichern
Ansprüche und Förderungen im Fall der Pflege als Entlastung noch heute online beantragen.
Anspruch auf Freistellung
Wenn Angehörige plötzlich Pflege brauchen
Die gute Nachricht vorweg: Arbeitnehmer, Beamte, Richter und auch Soldaten haben in Deutschland einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Auszeit vom Job, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird. Dieser Anspruch ist in verschiedenen Gesetzen festgelegt – unter anderem im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Berufstätige im Ernstfall nicht zwischen Job und Familie zerrieben werden, sondern kurzfristig reagieren und notwendige Pflege für die Angehörigen organisieren können.
Wichtig: Während dieser Freistellung sind Beschäftigte durch einen besonderen Kündigungsschutz abgesichert. Zudem besteht das Recht, nach der Pflegezeit auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren. Je nach Variante der Auszeit gibt es entweder eine Lohnfortzahlung oder eine Ersatzleistung, die zumindest einen großen Teil des Einkommens ausgleicht.
Die kurzfristige Arbeitsverhinderung: 10 Tage für den Notfall
Wenn eine Pflegesituation völlig unerwartet eintritt, zählt oft jede Stunde. Genau für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Beschäftigte können dabei bis zu 10 Arbeitstage freinehmen, um die akut notwendige Pflege zu organisieren oder selbst zu übernehmen. Diese Auszeit kann spontan und ohne lange Vorlaufzeit genommen werden. Es genügt, den Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren. Viele Firmen stellen hierfür ein einfaches Formular oder Download-Anträge bereit. Zusätzlich kann eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden, die bestätigt, dass bei einem nahen Angehörigen Pflegebedürftigkeit vorliegt oder voraussichtlich eintreten wird.
Entlastungen in der Pflege können Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 oder höher als gesetzlichen Anspruch beantragen. Zum Erhalt der Hygiene und damit Sauberkeit ist die Pflegebox unverzichtbar! Spezielle Pflegebox-Anbieter übernehmen dabei als Leistungserbringer sämtliche Formalitäten mit der Pflegekasse (Antragstellung und Abrechnung) sowie die kostenfreie Lieferung an die angegebene Wunschadresse.
Diese Leistung ist einfach und unkompliziert online zu beantragen.
Kostenlose Pflegebox als entlastende Leistung durch gesetzlichen Anspruch § 40 Absatz 2 SGB XI beantragen mit:
✓ Einem Pflegegrad von 1 oder höher
✓ Der Pflege im häuslichen Umfeld
Bedarfsbedingte Pflegehilfsmittel wählen:
- Desinfektionsmittel für Hände & Fläche
- Bettschutz- oder Krankenunterlagen
- Fingerlinge sowie Einmalhandschuhe
- OP Mundschutz oder FFP2-Maske
Finanzieller Ausgleich: Pflegeunterstützungsgeld
Während der 10-tägigen Freistellung erhalten Beschäftigte nicht automatisch ihr volles Gehalt. Manche Unternehmen haben jedoch tarifliche oder betriebliche Regelungen, die eine Lohnfortzahlung vorsehen. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, springt die Pflegekasse ein: Sie zahlt das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld.
Diese Lohnersatzleistung beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettogehalts, bei zusätzlichem Krankengeldbezug sogar bis zu 100 %. Das Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen beantragt werden. Wichtig ist, den Antrag zeitnah zu stellen und alle notwendigen Nachweise einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Aufteilung der 10 Tage innerhalb der Familie
Die 10 Tage stehen pro pflegebedürftige Person zur Verfügung – nicht pro Angehörigem, der sich kümmern möchte. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel Mutter oder Vater plötzlich pflegebedürftig werden, können sich die Geschwister die 10 Tage untereinander aufteilen. Jeder kann also einen Teil der Zeit nutzen, aber insgesamt dürfen die 10 Arbeitstage nicht überschritten werden.
Dieses Modell macht es möglich, die Pflegeverantwortung von Anfang an auf mehrere Schultern zu verteilen. Häufig übernimmt beispielsweise ein Familienmitglied die ersten Tage, um die Akutsituation zu stabilisieren, während andere sich parallel um längerfristige Lösungen wie einen ambulanten Pflegedienst, einen Hausnotruf oder einen Heimplatz kümmern.
Unterschiedliche Auszeiten: Von Tagen bis zu zwei Jahren
Neben der kurzfristigen Arbeitsverhinderung gibt es noch weitere Optionen für pflegende Angehörige.
- Allgemeine Pflegezeit:
Beschäftigte können sich bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Während dieser Zeit besteht zwar kein Anspruch auf Gehaltszahlung, doch können zinslose Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden, um den Einkommensausfall abzufedern. - Familienpflegezeit:
Hier können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren. Diese Möglichkeit eignet sich für längere Pflegearrangements, da sie Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren lässt. Auch hier gibt es die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen aufzunehmen. - Kombination beider Modelle
Pflegezeit und Familienpflegezeit können miteinander kombiniert werden – allerdings beträgt die Gesamtdauer der Freistellung maximal 24 Monate.
Kündigungsschutz und Arbeitsplatzgarantie
Ein zentraler Vorteil all dieser Regelungen ist der besondere Kündigungsschutz: Ab dem Zeitpunkt, an dem Beschäftigte die Pflegezeit oder Familienpflegezeit anmelden, bis zu deren Ende, darf der Arbeitgeber in der Regel keine Kündigung aussprechen. Damit wird verhindert, dass pflegende Angehörige durch ihren Einsatz für die Familie ihren Arbeitsplatz verlieren. Darüber hinaus besteht das Recht, nach der Auszeit auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Das schafft Sicherheit und sorgt dafür, dass sich Angehörige ganz auf die Pflege konzentrieren können, ohne Angst vor beruflichen Nachteilen zu haben.
Praktische Tipps für Betroffene
- Frühzeitig informieren: Auch wenn die kurzfristige Arbeitsverhinderung spontan in Anspruch genommen werden kann, ist es hilfreich, den Arbeitgeber so früh wie möglich mit einzubeziehen.
- Unterlagen bereithalten: Ärztliche Bescheinigungen und Antragsformulare sollten zeitnah bei den Pflegekassen eingereicht werden, um finanzielle Leistungen nicht zu gefährden.
- Beratung nutzen: Pflegekassen, Pflegestützpunkte und Sozialdienste bieten kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.
- Aufgaben teilen: Innerhalb der Familie sollte früh besprochen werden, wer welche Aufgaben übernimmt – von der Antragstellung bis zur Organisation der Hilfe.