Wer bekommt Pflegegeld bei häuslicher Pflege?

Wer bekommt Pflegegeld bei häuslicher Pflege?

Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie die Auszahlung läuft und worauf Angehörige achten.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Personen erfolgt. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann frei verwendet werden, etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige oder zur Unterstützung im Alltag. Pflegegeld soll helfen, die häusliche Pflege flexibel und selbstbestimmt zu organisieren.


Wer erhält Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und keine oder nur teilweise professionelle Pflegesachleistungen nutzen. Die Pflege muss durch private Personen wie Angehörige oder Bekannte sichergestellt sein. Zudem muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und der Pflegegrad durch eine Begutachtung festgestellt werden. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle, da es sich um eine Versicherungsleistung handelt.

Wenn zu Hause gepflegt wird, taucht meist sehr schnell dieselbe Frage auf: Wer bekommt Pflegegeld bei häuslicher Pflege - die pflegebedürftige Person, die Angehörigen oder ein ambulanter Dienst? Die kurze Antwort lautet: Das Pflegegeld steht grundsätzlich der pflegebedürftigen Person zu. In der Praxis wird es aber oft genutzt, um Angehörige zu unterstützen, Hilfe im Alltag zu organisieren oder entstandene Aufwände auszugleichen. Genau hier entstehen viele Missverständnisse.

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Wer bekommt Pflegegeld bei häuslicher Pflege - und wer nicht?

Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Anspruchsberechtigt ist immer die pflegebedürftige Person selbst, nicht automatisch die Tochter, der Ehepartner oder der Nachbar, die sich kümmern. Das Geld wird von der Pflegekasse an die versicherte Person ausgezahlt. Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen Anspruch und Verwendung. Rechtlich erhält die pflegebedürftige Person das Pflegegeld. Sie kann aber selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie davon pflegende Angehörige finanziell unterstützt. Häufig wird das Geld an Familienmitglieder weitergegeben, weil sie einen großen Teil der Versorgung übernehmen. Verpflichtend ist das jedoch nicht.


Kein Pflegegeld gibt es bei einem Pflegegrad 1. In diesem Fall stehen zwar andere Leistungen wie die kostenlose Pflegebox zur Verfügung, etwa der Entlastungsbetrag, aber kein monatliches Pflegegeld für selbst organisierte häusliche Pflege.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ob jemand Pflegegeld bei häuslicher Pflege erhält, hängt an mehreren Bedingungen. Entscheidend ist zuerst ein anerkannter Pflegegrad. Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistung aus der Pflegeversicherung. Für Pflegegeld muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden. Das kann die eigene Wohnung sein, die Wohnung von Angehörigen oder auch eine betreute Wohnform, solange die Versorgung nicht vollständig stationär organisiert ist. Die Pflege muss durch private Pflegepersonen sichergestellt werden, also zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.

Ein ambulanter Pflegedienst darf zusätzlich beteiligt sein, aber dann kommt es darauf an, in welchem Umfang Leistungen genutzt werden. Werden ausschließlich Pflegesachleistungen über einen Dienst abgerechnet, entfällt das Pflegegeld. Werden nur Teile dieser Sachleistungen genutzt, ist anteiliges Pflegegeld möglich.

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Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das monatliche Pflegegeld. Für viele Familien ist diese Leistung ein wichtiger Baustein, sie ersetzt aber keine vollwertige Finanzierung der gesamten häuslichen Pflege. Aktuell gilt: 

  • Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 332 Euro monatlich, 
  • Bei Pflegegrad 3 sind es 573 Euro, 
  • Bei Pflegegrad 4 765 Euro und 
  • Bei Pflegegrad 5 947 Euro.


Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Diese Beträge gehen an die pflegebedürftige Person. Sie können frei im Sinne der häuslichen Versorgung eingesetzt werden. Manche Familien nutzen das Geld als Anerkennung für die Hauptpflegeperson, andere finanzieren davon Fahrten, Einkäufe, zusätzliche Unterstützung oder kleinere Hilfen im Alltag. Genau diese Flexibilität ist gewollt.

Bekommen Angehörige das Pflegegeld direkt?

Hier liegt einer der häufigsten Irrtümer. Angehörige bekommen das Pflegegeld nicht automatisch direkt von der Pflegekasse überwiesen. Die Auszahlung erfolgt an die pflegebedürftige Person beziehungsweise auf das Konto, das bei der Pflegekasse hinterlegt ist. Trotzdem profitieren Angehörige oft unmittelbar davon. Denn wenn etwa die Ehefrau, der Sohn oder die Schwester den größten Teil der Pflege übernimmt, kann die pflegebedürftige Person das Geld an diese Person weitergeben. Viele Familien handhaben das stillschweigend und pragmatisch. Rechtlich bleibt es aber eine Leistung an den Pflegebedürftigen. Das ist auch deshalb wichtig, weil die pflegebedürftige Person grundsätzlich die Entscheidungshoheit behält. Wenn mehrere Personen an der Pflege beteiligt sind, kann sie selbst festlegen, wie das Geld verwendet wird. Das kann in Familien zu Spannungen führen, vor allem wenn Pflege aufwendig ist und die Belastung ungleich verteilt wird. Dann hilft es, früh offen über Aufgaben, Zeitaufwand und finanzielle Anerkennung zu sprechen.

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Was gilt bei Kombination mit einem Pflegedienst?

Häusliche Pflege ist selten ein Entweder-oder. Oft übernehmen Angehörige einen Teil der Versorgung, während ein ambulanter Pflegedienst beim Waschen, Anziehen oder der Medikamentengabe unterstützt. In solchen Fällen ist die sogenannte Kombinationsleistung relevant.

Das bedeutet: Ein Teil des Anspruchs wird als Pflegesachleistung für den Pflegedienst genutzt, der restliche Teil kann als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden. Wird zum Beispiel nur die Hälfte des möglichen Sachleistungsbudgets ausgeschöpft, bleibt grundsätzlich auch etwa die Hälfte des Pflegegeldes übrig.

Das kann sehr sinnvoll sein, wenn Angehörige entlastet werden sollen, ohne ganz auf finanzielle Unterstützung zu verzichten. Es lohnt sich, diese Aufteilung genau zu prüfen, denn je nach Pflegesituation kann entweder mehr Sachleistung oder mehr Pflegegeld sinnvoller sein. Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen, statt vorschnell eine für den Alltag unpraktische Variante zu wählen.

Welche Rolle spielen die Beratungseinsätze?

Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungseinsatz nachweisen. Dieser Termin wird meist durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt. Viele empfinden diese Pflicht zunächst als zusätzliche Bürokratie. Tatsächlich kann der Einsatz aber hilfreich sein, weil konkrete Fragen zur Versorgung, zu Hilfsmitteln oder zur Entlastung besprochen werden können. 
Wird der Beratungseinsatz nicht wahrgenommen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Gerade in belastenden Pflegesituationen wird dieser Punkt leicht übersehen. Deshalb ist es sinnvoll, die Termine frühzeitig einzuplanen. Wer Pflege organisiert, hat oft genug im Kopf - Fristen sollten deshalb nicht nebenbei laufen.

Was passiert bei Verhinderung, Krankenhaus oder Kurzzeitpflege?

Pflege zu Hause verläuft nicht immer gleich. Es gibt Urlaube, Krankheit der Pflegeperson, Klinikaufenthalte oder vorübergehende Unterbringung in einer Einrichtung. Dann stellt sich schnell die Frage, ob das Pflegegeld weitergezahlt wird.

Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha der pflegebedürftigen Person wird das Pflegegeld in der Regel bis zu vier Wochen weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch, solange die Versorgung nicht im häuslichen Umfeld stattfindet.

Wird Verhinderungspflege genutzt, also eine Ersatzpflege, weil die private Pflegeperson ausfällt, wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen pro Jahr weitergezahlt. Bei Kurzzeitpflege gilt ebenfalls grundsätzlich eine hälftige Fortzahlung für einen begrenzten Zeitraum. Diese Regelungen sind wichtig, weil sie verhindern, dass Familien in Übergangsphasen sofort komplett ohne Leistung dastehen.

Wie wird Pflegegeld beantragt?

Der Weg zum Pflegegeld beginnt nicht mit einem separaten Antrag auf die monatliche Zahlung, sondern mit dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dieser wird bei der Pflegekasse gestellt, die an die Krankenkasse angegliedert ist.

Nach dem Antrag folgt die Begutachtung, in der geprüft wird, ob ein Pflegegrad vorliegt und wie hoch der Unterstützungsbedarf ist. Erst wenn mindestens Pflegegrad 2 anerkannt wurde und die Pflege zu Hause sichergestellt ist, kann Pflegegeld gezahlt werden.

Wichtig ist, sich auf die Begutachtung gut vorzubereiten. Entscheidend ist nicht, was an einem guten Tag noch irgendwie funktioniert, sondern wo regelmäßig Hilfe nötig ist. Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass Einschränkungen im Termin zu harmlos dargestellt werden. Eine schriftliche Übersicht zum Alltag kann hier sehr helfen.

Wer bekommt Pflegegeld bei häuslicher Pflege, wenn mehrere Personen helfen?

Auch wenn sich mehrere Angehörige die Pflege teilen, ändert sich am Grundsatz nichts: Das Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person. Sie entscheidet, wie die Mittel verteilt oder verwendet werden. In der Realität gibt es dabei sehr unterschiedliche Modelle. Manchmal übernimmt eine Person fast alles und erhält das Pflegegeld vollständig. In anderen Familien teilen sich Geschwister Aufgaben, Fahrten und Besuche, ohne dass das Geld aufgeteilt wird. Beides kann funktionieren - solange es transparent ist. Problematisch wird es meist dann, wenn Erwartungen unausgesprochen bleiben. Gerade bei langfristiger Pflege lohnt sich daher eine klare Absprache. Pflege ist nicht nur Fürsorge, sondern auch Organisation, Zeitaufwand und oft ein Einschnitt im eigenen Alltag. Eine offene Regelung schafft hier mehr Ruhe als spätere Diskussionen.

Häufige Missverständnisse rund um das Pflegegeld

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass jede häusliche Pflege automatisch zu Pflegegeld führt. Tatsächlich braucht es mindestens Pflegegrad 2. Ebenfalls falsch ist die Annahme, dass das Geld nur dann gezahlt wird, wenn ausschließlich Angehörige pflegen. Auch bei gemischten Modellen mit Pflegedienst kann ein Anspruch bestehen. Ebenso wichtig: Pflegegeld ist kein Lohn im arbeitsrechtlichen Sinn. Wer als Angehöriger Geld von der pflegebedürftigen Person erhält, ist dadurch nicht automatisch angestellt. Das kann im Einzelfall für Fragen zu Rentenversicherung, Unfallversicherung oder sozialer Absicherung relevant sein. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die persönliche Situation.

Viele Familien merken erst mit der Zeit, dass neben dem Pflegegeld noch weitere Leistungen infrage kommen, etwa Pflegehilfsmittel, Entlastungsbetrag oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Pflegegeld ist also oft nur ein Teil dessen, was zur Unterstützung im Alltag möglich ist.

Wer Pflege zu Hause organisiert, braucht vor allem Klarheit. Pflegegeld soll genau dabei helfen - nicht als vollständige Finanzierung, aber als verlässlicher Beitrag, um häusliche Versorgung überhaupt tragfähig zu machen. Wenn Sie unsicher sind, wer Anspruch hat oder welche Kombination von Leistungen sinnvoll ist, lohnt sich der genaue Blick auf die eigene Pflegesituation immer mehr als eine pauschale Antwort.


Häufig gestellte Fragen

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